Alles begann 1968, als das Technische Hilfswerk in der Region bekannt wurde. Dies ist nun schon wieder 50 Jahre her, ein schöner Grund zu feiern und auf die vielen schönen Jahre zurückzublicken. Denn die Grundidee des THW ist seit diesem Tag gleichgeblieben: in Stunden der Not uneigennützig technische Hilfe für die Allgemeinheit zu leisten.
Vor 50 Jahren in Vallendar und Bendorf jeweils als Stützpunkt des THW Koblenz gegründet, und 1978 als Ortsverband in Bendorf zusammengelegt, war das THW von Beginn an auf ewiger Wanderschaft, z.B. eingemietet in der alten Schule in Sayn oder dem Fensterbahnhof in Bendorf, bis endlich 2011 am jetzigen Standort in der Brauereistraße ein Neubau bezogen werden konnte, wodurch der Ortsverband nun endlich eine zweckmäßige bedarfsgerechte Heimat gefunden hat.
Auf fünf Jahrzehnte Einsatzerfahrung können die heute rund 75 aktiven Helferinnen und
Helfer des THW Bendorf zurückblicken. Einsätze die oft auch die Bürgerinnen und Bürger der Region berührten. Mit dazu gehören sicherlich die Hochwassereinsätze am Rhein. Sei es bei Überflutungen das Hochwasser zu bekämpfen, bei Niedrigwasserstand die freigespülten Blindgänger und Nebelfässer mit dem Kampfmittelräumdienst sicherzustellen oder bei Personensuchen auf dem Rhein zu unterstützen.
Die Jugendarbeit wird seit 1996 im Ortsverband Bendorf schon immer sehr großgeschrieben. In zwei Altersstufen (6-10 Jahre und 10-17 Jahre) steht Spiel und Spaß bei der THW-Jugend immer im Mittelpunkt. Deshalb erfolgt die Ausbildung der Jugendlichen im Einmaleins der Rettungsmethoden nach dem Motto "spielend helfen lernen".
Durch den Abend führte der der Leiter des Ordnungsamtes Rolf Trennheuser der auch die Ehrengäste, unter anderem auch Fürst Alexander von Sayn-Wittgenstein mit Gattin, begrüßte. Musikalisch wurde der Abend von der Band Walden Smith untermalt.
Nachdem Ortsbeauftragter Stephan Schmitz mit einen Rückblick auf die Geschichte des Ortsverbandes einging lobte Volker Strotmann, Abteilungsleiter Einsatz in der THW-Leitung in Bonn das Engagement der Einsatzkräfte bei seiner Festrede.
Auch Ehrungen für langjährige Mitarbeit im Technischen Hilfswerk wurden an verdiente Mitglieder des Ortsverbandes durch Jörg Eger, Referatsleiter im THW-Landesverband in Mainz verliehen. Für 60 Jahre Albert Klein, 40 Jahre Gisela Weber, 40 Jahre Jörg Lohrum, 20 Jahre Benedikt Geißler.
Für die freundlichen Grüße und Wünsche der Ehrengäste bedankte sich Stephan Schmitz, THW-Ortsbeauftragter zum Abschluss des offiziellen Teil.
Sollten nicht gerade spektakuläre Einsätze anstehen, so üben die Helferinnen und Helfer
wöchentlich für den Ernstfall oder unterstützen ehrenamtlich wo immer es geht. Wer Lust hat dabei zu sein, kann sich einfach mal an einem Mittwochabend beim THW Bendorf
sehen lassen. Das Führungsteam beantwortet dann zwischen 19:00 – 22:00 Uhr gerne alle Fragen
rund um das Thema „ehrenamtliche Arbeit im THW“. Nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite www.thw-bendorf.de. Für alle Diejenigen die gerne mehr THW zum Anfassen hätten, lädt der Ortsverband Bendorf schon heute herzlich ein.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit beinahe ausschließlich ehrenamtlichen Einsatzkräften. Die Bundesoberbehörde untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz[5] vom 22. Januar 1990 festgelegt.
Technische Hilfe im Zivilschutz
Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden.
Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI) und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden.
Technische Hilfe im Ausland
Die Bundesrepublik Deutschland bietet anderen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt. Das THW hat für diese Zwecke bereits Ende der 1980er Jahre die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und seit 2004 die Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt, die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz.
Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)).
Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, beispielsweise in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar, auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau), beim Aufbau von Flüchtlingslagern in Jordanien oder bei der Verbesserung der Infrastruktur in vorhandenen Flüchtlingslagern im Nord-Irak.
Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen
Gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes sowie einfachgesetzlichen Regelungen leistet das THW im Bedarfsfall Amtshilfe. So wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also durch die Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.
Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung
Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen.
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