Mitmachen, THW als Hobby

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
 
Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Wie funktioniert das mit der Freistellung vom Wehrdienst? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier. 

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden? In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und 
  • noch nicht 60 Jahre alt bin, 
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,


meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe, 

  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe, 
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin, 
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne, 
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, 
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.


Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
 
 
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?
 
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
 
Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!
 
Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Basisausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
 
Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?
 
Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.
 

 
Hinweis:
 
Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser THW-Ortsbeauftragter oder die THW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. 

Unser Standort

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THW Ortsverband Bendorf
Brauereistraße 48
56170 Bendorf
 

Tel.: +49 2622 / 90838-0

Fax.: +49 2622 / 90838-18

Mobil: +49 (0) 174 / 33 88 120

E-Mail: OV-bendorf[at]thw.de

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